In kaum einem Versicherungsbereich werden so hohe mögliche Schadenssummen versichert, wie es im Bereich der Haftpflichtversicherungen üblich ist. Daher sind auch Versicherungssummen von mehreren Millionen Euro eher die Regel als die Ausnahme. Wenn man von einer Haftpflichtversicherung spricht, fallen sicherlich den meisten Personen zwei Arten ein, die KFZ-Haftpflichtversicherung und die Privathaftpflichtversicherung. Neben diesen Versicherungen gibt es zudem noch eine Vielzahl von weiteren Arten der Haftpflichtversicherung, welche im Folgenden kurz erläutert werden sollen. Grundsätzlich haben alle Arten von Haftpflichtversicherungen gemeinsam, dass sie zum Einen Schäden finanziell regulieren, die der Versicherte schuldhaft an anderen Personen, Sachen oder dem Vermögen verursacht, aber zum Anderen auch unberechtigte Forderungen gegen den Versicherten abwehren. Diese Forderungen die man dann nicht zahlen muss, die kann man dann in einen Urlaub mit Hund stecken.
KFZ-Haftpflichtversicherung
Zu den bekanntesten Haftpflichtversicherungen zählt sicherlich die KFZ-Haftpflichtversicherung. Es handelt sich hier um eine Pflichtversicherung, ohne die in Deutschland kein Kraftfahrzeug zugelassen werden darf. Der Versicherte kann sich also nicht aussuchen, ob er eine KFZ-Haftpflichtversicherung abschließen möchte oder nicht, sondern er ist laut Gesetz dazu verpflichtet. Die KFZ-Haftpflichtversicherung, als Teil der Autoversicherung, reguliert alle Schäden, die der Versicherte durch Teilnahme am Straßenverkehr bzw. den Gebrauch des Fahrzeuges mit seinem versicherten Fahrzeug schuldhaft verursacht hat, sei es an anderen Personen oder Fahrzeugen. Dabei schließen viele Versicherungen allerdings eine Leistung bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit mittlerweile aus.
Privathaftpflichtversicherung
Neben der KFZ-Haftpflichtversicherung zählt die Privathaftpflichtversicherung zu den bekanntesten Arten dieses Versicherungsbereiches. Es handelt sich hierbei zwar um eine freiwillige Versicherung, aber dennoch sollte im Grunde Jeder eine Privathaftpflichtversicherung abschließen. Daher gehört dieses Versicherung nach unabhängigen Expertenmeinungen neben der Berufsunfähigkeitsversicherung zu den notwendigsten freiwilligen Versicherungen in Deutschland überhaupt. Auch im Rahmen der Privathaftpflichtversicherung werden Schäden ersetzt, die der Versicherte an anderen Personen oder Sachen verursacht hat. Voraussetzung für die Leistung ist auch in diesem Fall ein schuldhaftes, aber nicht vorsätzliches Fehlverhalten des Versicherten. Durch die Privathaftpflichtversicherung sollen im Grunde alle Situationen des täglichen Lebens abgedeckt werden, in denen der Versicherte einen Schaden verursachen könnte.
Tierhalterhaftpflichtversicherung
Neben diesen beiden sehr allgemein gebräuchlichen Haftpflichtversicherungen, gibt es zudem noch zahlreiche Haftpflichtversicherungen, die nur für bestimmte Personen gedacht sind. Hierzu zählt zum Beispiel auch die Tierhalterhaftpflichtversicherung. Wie der Name schon vermuten lässt, ist diese Art der Haftpflichtversicherung nur für Tierhalter sinnvoll. Die Tierhalterhaftpflichtversicherung wird besonders von Hundehaltern in Anspruch genommen. Die Versicherung tritt dann ein, wenn das Tier, z.B. der Hund, einen Schaden verursacht. Das kann durch Vorsätzlichkeit seitens des Tieres sein (Hund beißt eine Person), aber auch durch eine nicht vermeidbare Aktion, wenn z.B. beim Spazierengehen die Leine reißt, der Hund auf die Straße läuft und einen Verkehrsunfall verursacht. Neben den Hunden sind die Pferde die meist versicherten Tiere im Bereich der Tierhalterhaftpflichtversicherung. Hier gelten die gleichen Kriterien und Voraussetzungen wie beim Hund. Da schnell ein sehr hoher Schaden entstehen kann, sollte die Mindestversicherungssumme auch hier bei drei Millionen Euro liegen.
Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung
Eine weitere spezielle Art der Haftpflichtversicherung stellt die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung dar. Diese Versicherung tritt bei Schadensansprüchen Dritter ein, die aufgrund des Eigentums an einem Haus oder Grundstücks entstehen und vom Eigentümer zu verantworten sind. Eine diesem Bereich sehr nahe liegende Haftpflichtversicherungsart ist die Bauherrenhaftpflichtversicherung, welche den Versicherten finanziell absichert, wenn aufgrund eines Bauvorhabens bzw. eines im Bau befindlichen Hauses (Baustelle) ein Schaden entsteht, z.B. durch eine nicht gesicherte Baulatte, welche eine andere Person verletzt. In diesem Rahmen gibt es für Hausbesitzer eine weitere sinnvolle Haftpflichtversicherung, die Gewässerschadenhaftpflicht. Sie sichert den Versicherten gegen Schäden ab, die am Grundwasser entstehen können. Ein typisches Beispiel ist ein undichter Öltank, durch den Öl das Grundwasser verschmutzt.
Wassersporthaftpflichtversicherung
Neben den genannten Arten von Haftpflichtversicherungen, gibt es auch noch die Wassersporthaftpflichtversicherung, insbesondere die Schiffshaftpflichtversicherung, welche analog zur KFZ-Haftpflichtversicherung ebenfalls eine Pflichtversicherung ist. Sinnvolle Absicherungen können zudem durch die Jagdhaftpflichtversicherung für Jäger, die Berufshaftpflichtversicherung und die Betriebshaftpflichtversicherung vorgenommen werden. Die Betriebshaftpflichtversicherung ist besonders Selbstständigen zu empfehlen, da die Schäden, die im Rahmen der Betriebsausübung entstehen können, nicht durch die Privathaftpflichtversicherung abgedeckt sind.